
CE-Zeichen:
Die CE-Kennzeichnung ist im ganzen Europäischen Wirtschaftsraum gesetzlich vorgeschrieben. Seit Januar 1996 müssen elektrotechnische Produkte das CE-Zeichen auf der Verpackung und dem Typenschild tragen. Das Zeichen kann sich jede Firma selbst erteilen, wenn die Niederspannungsrichtlinien eingehalten wurden, die Produkte elektromagnetisch verträglich sind (EMVG-Bedingungen), den Geräten eine Gebrauchsanweisung beiliegt und eine Stückliste der Bauteile zur Verfügung gestellt werden kann. Das Gewerbeaufsichtsamt fungiert als Kontrollorgan. Diese Kennzeichnung darf nicht mit den Prüfzeichen von Prüf- und Zertifizierungsinstituten verwechselt werden.
Quelle: KÜCHENLEXIKON von Hans-Werner Mayer
Bestellung: Verlag Die Planung GmbH, Holzhofallee 25-31, 64295 Darmstadt. Preis: 15,50 €
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