
Entsorgung:
Begriff aus dem Abfallgesetz. Die Entsorgung umfasst die stoffliche und energetische Verwertung sowie das Deponieren mit den hierfür erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Beförderns, Lagerns und Behandelns.
Quelle: KÜCHENLEXIKON von Hans-Werner Mayer
Bestellung: Verlag Die Planung GmbH, Holzhofallee 25-31, 64295 Darmstadt. Preis: 15,50 €
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