
Flambieren:
Ein Gericht mit brennendem Alkohol übergießen und abbrennen, Alkohol mit weniger als 50 Vol. Prozent muss allerdings zuvor erhitzt werden.
Quelle: KÜCHENLEXIKON von Hans-Werner Mayer
Bestellung: Verlag Die Planung GmbH, Holzhofallee 25-31, 64295 Darmstadt. Preis: 15,50 €
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