
Lagename:
Eine Lage ist die weinrechtlich abgegrenzte, mit einem bestimmten amtlichen Namen versehene und in die bei der Landwirtschaftskammer geführte Weinbergsrolle eingetragene. Ihr Name muss nicht auf dem Etikett angegeben werden, ist aber überwiegend dort zu finden. Wird der Lagename benutzt, dann muss auch der Gemeindename hinzugefügt werden.
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