
lieblich:
Der Restzuckergehalt eines so gekennzeichneten Weines muss über 18 Gramm pro Liter liegen und darf höchstens 45 Gramm pro Liter betragen. Diese Weine, die auch die Prüfung der DLG bestanden haben, tragen das rote Gütesiegel. Die Angabe „lieblich“ wird auf dem Etikett selten benutzt.
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