
Qualitätswein mit Prädikat:
Höchste Qualitätsstufe bei deutschen Weinen. Die gesetzlichen Anforderungen sind entsprechend höher als bei den Qualitätsweinen bestimmter Anbaugebiete. Prädikatsweine müssen aus einem einzigen Bereich innerhalb eines der 13 bestimmten Anbaugebiete stammen. Die Anreicherung des Mostes mit Zucker ist nicht erlaubt. Die gesetzlichen Mindestmostgewichte sind je nach Weinbaugebiet, Weinart (Rot- oder Weißwein) und Rebsorte (früh- oder spätreif) verschieden. Sechs Prädikate sind zugelassen: Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Eiswein, Trockenbeerenauslese.
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