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Was tun bei Schadensfällen? - Unabhängige Gutachter gehen Ursachen von Fehlern und Mängeln auf den Grund

Selbst bei größter Sorgfalt und trotz allen Bestrebens der Hersteller und Küchenplaner, die Wünsche der Kunden bezogen auf die individuelle Traumküche vollständig zu erfüllen, kommt es auch beim Küchenkauf mitunter zu Reklamationen. Können sich in solchen Fällen das Küchenstudio, das für die Planung der Küche verantwortlich zeichnet, sowie der Endverbraucher nicht auf einen gemeinsamen Nenner einigen, stehen beide Parteien vor der Frage: Wie geht es nun weiter? Wie können bestehende Meinungsverschiedenheiten ausgeräumt werden?

Genau an diesem Punkt setzt die Arbeit von unabhängigen Gutachtern wie Stephan Lahrmann an. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der IHK Osnabrück-Emsland untersucht unter anderem Einbauküchen, wenn zwischen Küchenstudios und Endkunden unterschiedliche Ansichten über Fehler oder Mängel an einer Küche bestehen. Zumeist wird er erst dann bestellt, wenn die Differenzen so groß sind, dass beide Parteien bereits vor Gericht um ihr Recht streiten. “In etwa 75 Prozent der Fälle werde ich direkt vom Gericht beauftragt, ein Gutachten zu erstellen", so Lahrmann. Weitere Auftraggeber sind Endverbraucher, der Möbelhandel oder die Möbelindustrie.

Foto: AMK

Foto: AMK

Die Vorgehensweise von Gutachtern wie Stephan Lahrmann ist dabei stets die gleiche. Ist der Gutachtenvertrag mit dem Privatauftraggeber abgeschlossen, untersucht der Sachverständige vor Ort das entsprechende Möbelstück, um die Ursachen der Mängel aufzuspüren. In dem Gutachtenvertrag sind alle Aufgaben und Vereinbarungen schriftlich fixiert. Mit Abgabe des Gutachtens ist seine Arbeit dann beendet, es sei denn, es ergeben sich weitere Prüfpunkte.

Bei einem Gerichtsauftrag entscheidet der Gutachter nicht darüber, welche der beteiligten Parteien im Recht ist. Er trägt mit seiner Arbeit aber nicht unerheblich zum Urteil des Richters bei. Die Höhe der Kosten für ein Gutachten richtet sich nach dem Zeitaufwand, der damit verbunden ist, unabhängig vom Streitwert.

Obwohl Stephan Lahrmann häufig erst durch einen Gerichtsauftrag tätig wird, besteht für die beteiligten Parteien die Möglichkeit, durch einen Schiedsgutachter ein Gerichtsverfahren mit Hilfe eines Sachverständigen zu vermeiden. “Einigen sich beide Parteien in einer Schiedsgutachtenabrede auf einen Gutachter und verpflichten sich, dessen Entscheidung anzunehmen, kann dieser ein Schiedsgutachten erstellen und den Rechtsstreit dadurch vermeiden".
 
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