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Was tun bei Schadensfällen? - Unabhängige Gutachter gehen Ursachen von Fehlern und Mängeln auf den Grund
Da ein solches Schiedsgutachten einen hohen rechtlichen Anspruch hat, sollten Schiedsgutachten nur von den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Industrie- und Handelskammern erstellt werden. Diese Gutachter haben entsprechende Vorkenntnisse und zudem Seminare bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) besucht.
Stephan Lahrmann beispielsweise ist Tischlermeister und technischer Betriebswirt. Zudem hatte er bei einem Küchenmöbelhersteller als Abteilungsleiter im Bereich Kundendienst/Montageservice gearbeitet, ehe er 1999 erst nebenberuflich den Schritt in die Selbstständigkeit wagte und ab 2004 hauptberuflich sein Sachverständigenbüro unterhält. Inzwischen hat er neben der Hauptniederlassung in Ostercappeln eine Zweigniederlassung in Hofheim/Taunus. Er steht aber je nach Bedarf auch bundesweit zur Verfügung. Um sich stets weiterzubilden, stehen für ihn und andere Möbelsachverständige unter anderem immer wieder Besuche bei Möbelherstellern und bei der Zulieferindustrie sowie der Besuch von Fachmessen und Seminaren auf der Tagesordnung. Ebenso tauschen sich viele Sachverständigen untereinander aus, um sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren.
Bezogen auf Küchen sind es immer wieder ähnliche Fälle, mit denen sich die Gutachter auseinander zu setzen haben: Reklamationen, die direkt bei der Montage entstehen, und die aus Sicht des Kunden nicht zufrieden stellend bearbeitet werden; das Aufquellen von Arbeitsplatten; das Ablösen von Beschichtungen an Türen und Schränken oder auch Fragen zu den Pflege- und Reinigungsproblemen bei einer Einbauküche. Mitunter ließen sich Reklamationen eigentlich schnell beheben, aber dann stimmt die Kommunikation zwischen Händler und Endkunden nicht, die Situation eskaliert und geht vor Gericht.
Was tun bei Schadensfällen? - Unabhängige Gutachter gehen Ursachen von Fehlern und Mängeln auf den Grund
Da ein solches Schiedsgutachten einen hohen rechtlichen Anspruch hat, sollten Schiedsgutachten nur von den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Industrie- und Handelskammern erstellt werden. Diese Gutachter haben entsprechende Vorkenntnisse und zudem Seminare bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) besucht.
Stephan Lahrmann beispielsweise ist Tischlermeister und technischer Betriebswirt. Zudem hatte er bei einem Küchenmöbelhersteller als Abteilungsleiter im Bereich Kundendienst/Montageservice gearbeitet, ehe er 1999 erst nebenberuflich den Schritt in die Selbstständigkeit wagte und ab 2004 hauptberuflich sein Sachverständigenbüro unterhält. Inzwischen hat er neben der Hauptniederlassung in Ostercappeln eine Zweigniederlassung in Hofheim/Taunus. Er steht aber je nach Bedarf auch bundesweit zur Verfügung. Um sich stets weiterzubilden, stehen für ihn und andere Möbelsachverständige unter anderem immer wieder Besuche bei Möbelherstellern und bei der Zulieferindustrie sowie der Besuch von Fachmessen und Seminaren auf der Tagesordnung. Ebenso tauschen sich viele Sachverständigen untereinander aus, um sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren.
Bezogen auf Küchen sind es immer wieder ähnliche Fälle, mit denen sich die Gutachter auseinander zu setzen haben: Reklamationen, die direkt bei der Montage entstehen, und die aus Sicht des Kunden nicht zufrieden stellend bearbeitet werden; das Aufquellen von Arbeitsplatten; das Ablösen von Beschichtungen an Türen und Schränken oder auch Fragen zu den Pflege- und Reinigungsproblemen bei einer Einbauküche. Mitunter ließen sich Reklamationen eigentlich schnell beheben, aber dann stimmt die Kommunikation zwischen Händler und Endkunden nicht, die Situation eskaliert und geht vor Gericht.
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